I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. »Lichtbilder« i. S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale Fotos, Videos, usw.).

 

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Die Übertragung von kommerziellen Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
  6. Der Fotograf ist nicht berechtigt, von ihm erstellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, wenn nicht einer Einverständniserklärung über die Verwendung der Bilder vom Auftraggeber zugestimmt wurde.
  7. Bei allen Fotoarbeiten bleiben die digitalen Roh-Daten im Eigentum des Fotografen.

 

III. Vergütung

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale mit Ausweis der Umsatzsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind nach Absprache vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

 

IV. Haftung

  1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
  2. Der Fotograf verpflichtet sich, digitale Daten sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, digitale Daten nach einem halben Jahr zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der digitalen Daten haftet der Fotograf nicht.
  3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten des Auftraggebers.
  7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.

 

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.

 

VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Auch die Art der Nachbearbeitung der Bilder in Bezug auf Farbanpassung, setzen eines Bildausschnitts, etc. liegt im Ermessen des Fotografen und sind künstlerische Gestaltungsaspekte und somit kein Reklamationsgrund.
  2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Im Falle des Überlassens in digitaler Form ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Kopien der Lichtbilder zu behalten, wenn diese nicht vergütet worden sind. Für Verlust oder Beschädigung kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.
  3. Zur Terminreservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars zu leisten. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von eben diesen 100% des vereinbarten Honorars zu, die Anzahlung wird also einbehalten. Wird der Auftrag darüber hinaus zu kurzfristig abgesagt und es kann aufgrund der kurzfristigen Absage nicht für einen gleichwertigen Auftrag seitens des Fotografen gesorgt werden, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar von ebenfalls 100% des vereinbarten Honorars zu.
  4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche Personen bezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
  2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.